Gesetzblatt
Das Bremische Gesetzblatt ist ein amtliches Verkündungs- bzw. Veröffentlichungsorgan der Freien Hansestadt Bremen. Es wird in elektronischer Form geführt und wird auf dieser Seite dauerhaft zum Abruf bereitgestellt. Weitere Informationen
Die Suche auf dieser Seite bietet 3 Möglichkeiten.
Anzahl der Einträge 1 - 10 von (1.815)
-
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2025
Hinweistext: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
(S. 617 - 621)
-
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2025
Hinweistext: Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über die Erhebung einer Tourismusabgabe („Citytax“)
(S. 616)
-
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2025
Hinweistext: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG)
(S. 598 - 615)
-
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2025
Hinweistext: Erstes Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Erhebung von Unterrichtsgebühren an der Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen
(S. 594 - 597)
-
Veröffentlichungsdatum: 09.07.2025
Hinweistext: Verordnung zum Schutz von Bäumen in der Freien Hansestadt Bremen (BremBaumSchV)
(S. 584 - 593)
-
Veröffentlichungsdatum: 02.07.2025
Hinweistext: Erste Verordnung zur Änderung der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung
(S. 574 - 583)
-
Veröffentlichungsdatum: 30.06.2025
Hinweistext: Änderung der Geschäftsverteilung im Senat
(S. 572 - 573)
-
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2025
Hinweistext: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung und zur Änderung der Verordnung über die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 144, 145, 146, 147a und 147b der Gewerbeordnung zuständigen Behörden
(S. 570 - 571)
-
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2025
Hinweistext: Gesetz zur Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem Bremischen Spielhallengesetz sowie der glücksspielrechtlichen Aufsichtsbefugnisse
(S. 566 - 569)
-
Veröffentlichungsdatum: 26.06.2025
Hinweistext: Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
(S. 554 - 565)