Gesetzblatt
Das Bremische Gesetzblatt ist ein amtliches Verkündungs- bzw. Veröffentlichungsorgan der Freien Hansestadt Bremen. Es wird in elektronischer Form geführt und wird auf dieser Seite dauerhaft zum Abruf bereitgestellt. Weitere Informationen
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Anzahl der Einträge 1.131 - 1.140 von (1.785)
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Veröffentlichungsdatum: 20.11.2017
Hinweistext: Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung
(S. 470)
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Veröffentlichungsdatum: 20.11.2017
Hinweistext: Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über die Beiräte und Ortsämter
(S. 469)
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Veröffentlichungsdatum: 20.11.2017
Hinweistext: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
(S. 468)
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Veröffentlichungsdatum: 20.11.2017
Hinweistext: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Härtefallkommission
nach dem Aufenthaltsgesetz
(S. 467)
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Veröffentlichungsdatum: 08.11.2017
Hinweistext: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage
(S. 466)
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Veröffentlichungsdatum: 03.11.2017
Hinweistext: Verordnung zur Änderung der Bremischen Hafengebührenordnung
(S. 457 - 465)
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Veröffentlichungsdatum: 30.10.2017
Hinweistext: Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz
(S. 452 - 456)
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Veröffentlichungsdatum: 24.10.2017
Hinweistext: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (MeldDÜV)
(S. 425 - 451)
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Veröffentlichungsdatum: 12.10.2017
Hinweistext: Verordnung über die Anforderungen an die Qualifikation des Leichenschauarztes oder der Leichenschauärztin
(S. 422 - 424)
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Veröffentlichungsdatum: 09.10.2017
Hinweistext: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zwanzigsten Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Freistaat Thüringen und der Freien Hansestadt Bremen zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(S. 421)